Datenschutzaudit

Bei der Durchführung eines Datenschutzaudits sind zwei grundlegende Aspekte zu prüfen.

Einerseits müssen konkrete Maßnahmen korrekt umgesetzt sein:
  • Rechtskräftige Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
  • Führung von Verfahrensverzeichnissen
  • Regelung der privaten Internet- und IT-Nutzung
  • Schulung relevanter Mitarbeiter
  • Einbeziehung externer Partner in den Datenschutz

Übersicht

Datenschutzaudit

  • Prüfung des Umsetzungsstatus vorgeschriebener Maßnahmen
  • Prüfung der Gesetzeskonformität der Verarbeitung personenbezogener Daten

Andererseits unterliegt die Verarbeitung personenbezogener Daten zahlreichen Einschränkungen und Auflagen, die zu beachten sind:
  • Einschränkung der Datenauswertung (Datamining / Profiling)
  • Pflicht zur Löschung von Daten (Datenvermeidung / -sparsamkeit)
  • Schutz der IT-Grundwerte (Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit)

Auf Basis praxiserprobter Vorgehensmodelle und detaillierter Fragebögen analysieren unsere Datenschutzbeauftragten den IST-Zustand in Ihrem Unternehmen. Wir erarbeiten Maßnahmenkataloge und Unterstützen Sie bei eventuell notwendigen Optimierungen.

Bei der Stellung des externen
Datenschutzbeauftragten durch unser Unternehmen bildet das Datenschutzaudit einen der ersten Schritte in unserer Zusammenarbeit.
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