Datenschutzbeauftragter

Deutsche Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn diese laut § 4f BDSG mind. eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
  • Mehr als 9 Mitarbeiter im Unternehmen sind regelmäßig mit der (automatisierten) Verarbeitung personenbezogene Daten beschäftigt (z.B. Personalabteilung, IT-Abteilung, Management, Vertrieb)
  • Personenbezogene Daten werden geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung erhoben, verarbeitet oder genutzt (Addressbroking, Auskunfteien, Markt- und Meinungsforschung etc.)
  • Es werden besonders sensible Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt, die der Vorabkontrolle unterliegen (Patientendaten, Religionsgemeinschaften etc.)

Übersicht

Datenschutzbeauftragter

  • Externe Stellung des Datenschutzbeauftragten in rechtsverbindlicher Form bzw. Unterstützung Ihres bestehenden Datenschutzbeauftragten

Die Position des Datenschutzbeauftragten kann sowohl durch einen Mitarbeiter mit den notwendigen Qualifikationen begleitet werden, aber auch die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten ist zulässig. Als notwendige Qualifikationen sind Fachkunde (Recht und IT) sowie Zuverlässigkeit zu nennen.

Eine Stellung des Datenschutzbeauftragten in externer Form ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Dienstleistungen. Ebenso unterstützen wir bestehende Datenschutzbeauftragte bei ihrer Aufgabenerfüllung bzw. schulen diese. Unsere Mitarbeiter verfügen dazu über die anerkannte und umfassende Ausbildung der Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit (udis) sowie über fundierte Praxiserfahrung in unterschiedlichen Branchen.
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