Schulung & Sensibilisierung

Aus § 4g BDSG wird die Pflicht zur regelmäßigen Schulung & Sensibilisierung von Mitarbeitern abgeleitet, welche in die Verarbeitung personenbezogener Daten im Unternehmen involviert sind. Solche Schulungs- und Sensibilisierungsveranstaltungen ergeben auch in Hinblick auf die Gewährleistung der IT-Sicherheit Sinn, da hierbei dem Mitarbeiter, als Benutzer von IT-Systemen, eine ganz besondere Rolle zukommt. Unser Unternehmen unterstützt Sie bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen, in Form von individualisierten Direktschulungen.

Übersicht

Schulung & Sensibilisierung

  • Gesetzlich vorgeschriebenen Schulung für Mitarbeiter mit Zugriff auf personenbezogene Daten
  • Durchführung als individualisierte Direktschulung

Die Veranstaltungen gliedern sich in zwei Blöcke:
  • Datenschutz in der Arbeitspraxis
  • IT-Sicherheit in der Arbeitspraxis

Eine Durchführung erfolgt in der Regel abteilungsbezogen, um möglichst individuell auf die Anforderungen der jeweiligen Mitarbeiter eingehen zu können. Weitere Details finden Sie im Bereich Schulung.
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