Schulung: Datenschutz & IT-Sicherheit

Aus § 4g BDSG ergibt sich die Pflicht zur regelmäßigen Schulung & Sensibilisierung von Mitarbeitern, welche in die Verarbeitung personenbezogener Daten im Unternehmen involviert sind.

Solche Schulungs- und Sensibilisierungsveranstaltungen ergeben auch im Hinblick auf die Gewährleistung der IT-Sicherheit Sinn, da hierbei dem Mitarbeiter, als Benutzer von IT-Systemen, eine besondere Rolle zukommt.

Unser Unternehmen unterstützt Sie bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen, in Form von individualisierten Direktschulungen. Die Veranstaltungen gliedern sich in zwei Blöcke:
  • Datenschutz in der Arbeitspraxis
  • IT-Sicherheit in der Arbeitspraxis

Übersicht

Schulung: Datenschutz & IT-Sicherheit

  • Gesetzlich vorgeschriebenen Schulung für Mitarbeiter mit Zugriff auf personenbezogene Daten
  • Durchführung als individualisierte Direktschulung

Eine Durchführung erfolgt in der Regel abteilungsbezogen, um möglichst individuell auf die Anforderungen der jeweiligen Mitarbeiter eingehen zu können.

Folgende Inhalte werden abgedeckt:

Datenschutz in der Arbeitspraxis
  • Grundlagen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
  • Anforderungen des BDSG an das Unternehmen
  • Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
  • Datenschutz im täglichen Berufsleben
  • Rechte der Betroffenen
  • Konsequenzen bei Verstößen gegen das BDSG

IT-Sicherheit in der Arbeitspraxis
  • Generelle Risiken für die IT- und Datensicherheit
  • Mitarbeiterspezifische Risiken sowie deren Erkennung und Vermeidung
  • Sensibler Umgang mit IT-Systemen und Daten
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