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Förderungen

go-digital

Mit der Initiative „go-digital“ fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kleine oder mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung.

Seit Anfang 2021 ist die SCHUTZWERK GmbH autorisiertes Beratungsunternehmen für Förderungen im Rahmen von go-digital. Damit sind Projekte in der IT-Sicherheit für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit bis zu 50% förderbar.

Für unsere Bestandskunden bedeutet dies, dass wir ihre Förderfähigkeit für zukünftige Projekte prüfen können. Gleichzeitig erhalten auch potenzielle Neukunden die Gelegenheit, im Rahmen eines Erstprojekts uns zu einem Einstiegspreis kennenzulernen.

IST IHR UNTERNEHMEN FÖRDERBAR?

Ihr Unternehmen

  • ist ein rechtlich selbstständiges kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks,
  • ist weniger als 100 Mitarbeiter groß,
  • hat einen Vorjahresumsatz oder eine Vorjahresbilanzsumme von maximal 20,00 Mio. EUR,
  • hat eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und
  • ist nach De-minimis-Verordnung förderfähig.

Sofern Sie diese Fragen positiv beantworten konnten, können wir den Prozess starten.

DIE WEITEREN SCHRITTE

Dabei gehen wir wie folgt vor:

  • Wir vereinbaren einen initialen Termin, um über das Untersuchungsobjekt und Ihre Anforderungen zu sprechen.
  • Auf Basis dieses Gesprächs und eventuellen weiteren bereitgestellten Informationen erstellen wir ein Angebot. Zusammen mit dem Gespräch stellt dies die von der Initiative geforderte Potentialanalyse dar.
  • Nach Erhalt und Sichtung unseres Angebots können Sie entscheiden, ob Sie den Weg mit uns gehen wollen. Erst dann startet der eigentliche Prozess zur Antragsstellung.

IHR MEHRWERT

Die Initiative sieht vor, dass die Potentialanalyse Teil des Projekts ist. Es ist möglich, keine Potentialanalyse durchzuführen, sofern wir eine Begründung liefern. Bei SCHUTZWERK stellen die Potentialanalyse das Erstgespräch und das Angebot dar.

Konkret bedeutet die Förderung monetär Folgendes für Sie:

  • Höhe der Förderquote: 50,00 % bei dem maximal förderbaren Tagessatz von 1.100,00 EUR (netto)
  • Förderumfang: Maximal 30,00 Personentage innerhalb von sechs Monaten
  • Maximale Projektkosten: Bis zu 33.000,00 EUR
  • Bezuschussung: Bis zu 16.500,00 EUR

Übersteigen die Projektkosten die förderbare Summe, wird diese Differenz normal abgerechnet. Eine Förderung bleibt also weiterhin möglich.

Im Prozess der Antragsstellung benötigen wir Ihre Unterstützung. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Ersttermin!

Weitere Infos zu dieser Förderung

Auf der Website des Fördergebers finden Sie mehr Informationen rund um diese Förderung.

Offizielle Infos ansehen